>> ...darf also nicht Teil der OEM-Originalanlage sein. <<
Und schon wird nach meinem Verständnis eindeutig, dass ein ausgetauschtes Radio gegen ein anderes vom OEM-Hersteller als Basis oder Option zu bekommendes Headunit von den (für OEM-Klasse verbindlich) nachzurüstenden Bauteilen ausgeschlossen ist -> sprich: wir wollten dem Teilnehmer nicht verwehren, ein originales Cassettenradio gegen ein originales CD-Radio zu wechseln, ihn aber nur alleine deswegen noch nicht als AYA-mäßigen CarFi-Anlagenver(schlimm)besserer in der OEM-Klasse einstufen lassen. So hatte ich das seinerzeit impliziert, als ich den Regeltext entworfen hatte. Es ist wahrlich nicht leicht, sowas "wasserdicht" in möglichst kurze Worte zu fassen. Dein Alternativvorschlag ist aber auch nicht schlecht (hab ihn allerdings noch nicht gründlich auf "Hintergehungen" abgekloppt

wo issenhier ein "puh-schwitz" - Smiley?
PS: Danke Christian... Du sprichst mir aus der Seele...
