Regelwidriger Start außer Konkurrenz möglich?

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komet
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Re: Regelwidriger Start außer Konkurrenz möglich?

Beitrag von komet »

>> Diese Klasse umfasst alle Anlagen, bei der die Bewertungs-CD im unmodifizierten Original-Steuergerät abgespielt wird, welches beim Autohersteller als Basisausstattung oder wählbare Option im Neuwagen bestellt werden kann.
Weitere Voraussetzung zur Teilnahme in dieser Klasse: mindestens ein Teil der Audioanlage muss nachgerüstet sein, darf also nicht Teil der OEM-Originalanlage sein. <<
Das ist der originale Text.

Wenn Du, wie ich verstehe, ein Originalradio gegen ein anderes Originalradio getauscht hast, dann ist auch das reingetauschte Radio Bestandteil einer mit dem Neuwagen bestellbaren Basisausstattung oder Option und damit der OEM Originalanlage. Ich versteh momentan nicht so richtig, wo diese Formulierung eine andere Interpretation zulässt - aber wahrscheinlich bin ich betriebsblind. Gib mir bitte mal einen eindeutigeren Textvorschlag. Dann können wir den ja verwenden. Bin ja froh, dass das mit Wohlgesinnten auffällt und nicht mit Quertreibern.

Ich stell mir gerade vor, ich rüste ein HeadCap an mein Skoda-Radio "Blues" nach und starte (er ist ja völlig otto) - das wäre nach der Regel wohl OK - aber eigentlich auch nicht so gedacht... grübel...
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FallenAngel
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Re: Regelwidriger Start außer Konkurrenz möglich?

Beitrag von FallenAngel »

hotw hat geschrieben:
komet hat geschrieben: nur um Missverständnisse zu vermeiden: die Regel möchte ein anderes Teil als das Headunit ausgetauscht wissen
Dann muß man das auch in die Regel rein schreiben ;)
Muss man das noch deutlicher schreiben? 8-)
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hotw
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Re: Regelwidriger Start außer Konkurrenz möglich?

Beitrag von hotw »

OK ich versuche es noch mal darzulegen anhand der Regel:
Diese Klasse umfasst alle Anlagen, bei der die Bewertungs-CD im unmodifizierten OriginalSteuergerät abgespielt wird, welches beim Autohersteller als Basisausstattung oder wählbare Option im Neuwagen bestellt werden kann.
Da hier nichts davon steht, daß das antretende Fahrzeug auch exakt mit diesem Radio ausgeliefert sein muß, könnte man theoretisch, da auch die Modelleinschränkung fehlt, sämtliche Radios verbauen, die der Automobilhersteller jemals angeboten hat.
Weitere Voraussetzung zur Teilnahme in dieser Klasse: mindestens ein Teil der Audioanlage muss nachgerüstet sein, darf also nicht Teil der OEM-Originalanlage sein.
Da ja, "branchenüblich" Kabel, Stromversorgung, passive Filter usw nicht mitgezählt werden, beschränkt sich dies ja auf Radio/Abspieleinheit/Signalverarbeitung/Lautsprecher. Da hier nicht die Einschränkung:
beim Autohersteller als Basisausstattung oder wählbare Option im Neuwagen
kommt, wäre somit der Tausch eines OEM Gerätes in ein anderes OEM Gerät die Erfüllung der Bedingung:
mindestens ein Teil der Audioanlage muss nachgerüstet sein
. Im konkreten Fall bin ich mir nicht mal sicher, ob es das verbaute Radio überhaupt in der Kombination mit diesem Soundsystem gab, da diese Baureihe über 10 Jahre produziert wurde und dabei mehrere Generationen Radios und Soundsysteme verbaut wurden.

Als Formulierungsvorschlag würde ich schreiben:

Diese Klasse umfasst alle Anlagen, bei der die Bewertungs-CD im unmodifizierten OriginalSteuergerät abgespielt wird, welches beim Autohersteller als Basisausstattung oder wählbare Option im Neuwagen dieses Modells oder Baureihe (Einschließlich Modellpflegen) bestellt werden kann.

Weitere Voraussetzung zur Teilnahme in dieser Klasse: mindestens ein Teil der Audioanlage muss nachgerüstet sein, darf also kein OEM-Teil und auch nicht Teil der OEM-Originalanlage sein.
In dieser Klasse gibt es keine weitere Unterteilung in Einsteiger / Amateure / Profis.


An dieser Stelle ein Kompliment an die, die sich der sehr komplizierten Aufgabe stellen, Regeln wasserdicht zu entwerfen! :thx:
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FallenAngel
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Re: Regelwidriger Start außer Konkurrenz möglich?

Beitrag von FallenAngel »

hotw hat geschrieben:
Diese Klasse umfasst alle Anlagen, bei der die Bewertungs-CD im unmodifizierten OriginalSteuergerät abgespielt wird, welches beim Autohersteller als Basisausstattung oder wählbare Option im Neuwagen bestellt werden kann.
Da hier nichts davon steht, daß das antretende Fahrzeug auch exakt mit diesem Radio ausgeliefert sein muß, könnte man theoretisch, da auch die Modelleinschränkung fehlt, sämtliche Radios verbauen, die der Automobilhersteller jemals angeboten hat.
ich hab den wichtigen Teil mal markiert.
Meines Wissens nach kannst in die OEM mit jedem Radio, das beim jeweiligen Modell mitbestellt werden konnte.
Bei heutigen Autos fällt die Unterscheidung leichter, denn meist passend Radios anderer Modelle erst gar nicht in den Schacht.

Das "unmodifiziert" bezieht sich auf den Zustand des Radios, d.h. es dürfen keine Digitalausgänge etc nachgerüstet werden.

Grüße

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Re: Regelwidriger Start außer Konkurrenz möglich?

Beitrag von hotw »

Haja, aber was hat das jetzt mit dem zu tun, was ich geschrieben hab?
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FallenAngel
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Re: Regelwidriger Start außer Konkurrenz möglich?

Beitrag von FallenAngel »

Ja, das Fzg MUSS nicht mit dem Radio ausgeliefert worden sein, sondern alleine die Möglichkeit reicht aus.

Grüße

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Re: Regelwidriger Start außer Konkurrenz möglich?

Beitrag von hotw »

Ja genau, aber die Nachrüstung ist nicht ausgeschlossen und somit ist ein anderes Radio verbaut also, ein Teil nachgerüstet.
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MarcoG
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Re: Regelwidriger Start außer Konkurrenz möglich?

Beitrag von MarcoG »

hotw hat geschrieben:Ja genau, aber die Nachrüstung ist nicht ausgeschlossen und somit ist ein anderes Radio verbaut also, ein Teil nachgerüstet.
:read:
Regelwerk http://www.ayasound.org hat geschrieben:2. OEM

Diese Klasse umfasst alle Anlagen, bei der die Bewertungs-CD im unmodifizierten Original-Steuergerät abgespielt wird, welches beim Autohersteller als Basisausstattung oder wählbare Option im Neuwagen bestellt werden kann.
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In dieser Klasse gibt es keine weitere Unterteilung in Einsteiger / Amateure / Profis.
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Re: Regelwidriger Start außer Konkurrenz möglich?

Beitrag von hotw »

OK Marco, ich nehme mir Dein READ zu Herzen und extrahiere das von Dir fett Markierte ;)

- unmodifizierten Original-Steuergerät - erfüllt!
- Basisausstattung oder wählbare Option - erfüllt!
- mindestens ein Teil der Audioanlage muss nachgerüstet sein - erfüllt!

:gg:
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strahlemanni
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Re: Regelwidriger Start außer Konkurrenz möglich?

Beitrag von strahlemanni »

Also ich für mich versteh die Regel als Wasserdicht.

Das Radio muss OEM sein, aber auch nur das.

Irgendein anderer Teil der Anlage muss nachgerüstet sein.

So einfach ist die Regel zu verstehen. Ich weiß auch nicht was es da lange zum rum diskutieren gibt. Ein brauchbarerer Vorschlag wurde ja schon genannt. Ein Juror macht die OEM und noch eine andere Klasse. Somit ist der direkte Vergleich möglich.
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