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Re: Regelwerk 2018 - Neue preisbegrenzte Klassen
Verfasst: Do 24. Jan 2019, 10:12
von Der Bärtige
RC23 hat geschrieben: ↑Di 22. Jan 2019, 22:10
Richtig ist, die Hintergründe zu verstehen. Bin für Argumente offen. Wir können dies gern per PN besprechen.
Im Mitglieder Bereich des Forums kann man das nachlesen.
Re: Regelwerk 2018 - Neue preisbegrenzte Klassen
Verfasst: Mo 11. Nov 2019, 20:40
von RC23
Werde in meiner Kette Musik via 5,7" Smartphone abspielen... geht dann via DSP zu den Endstufen. Das Smartphone wird sonst zum Telefonieren und für andere Apps eingesetzt.
Das im Auto verbaute DAB+ Radio kommt ohne CD-Laufwerk, ist also unbeteiligt. Nun kommt´s: Das Smartphone ist ein Motorola Moto G7 Play und steht mit einem UVP von 130 Euro in der Liste.
https://www.motorola.de/smartphones-moto-g7-play/p
Darf ich als ich hier die 130 oder 100 Euro ansetzen?
Auszug aus den Spielregeln:
"Das Steuergerät darf mit einem Digitalausgang nachgerüstet werden, dieser wird mit 100€ berechnet.
Nicht als Signalprozessor genutzte Abspielgeräte wie Tablets etc. inklusive Soundkarte, sowie Car-PCs inklusive Anzeige und Soundkarte,
sind erlaubt und werden mit 700€ berechnet."
Das Smartphone ist kein Signalprozessor, Soundkarte, Car-PC oder Tablet.
Grüße
Rüdiger
Re: Regelwerk 2018 - Neue preisbegrenzte Klassen
Verfasst: Mo 11. Nov 2019, 23:19
von Hans
Rüdiger, wie auch immer Du es drehen und umschreiben magst, es sind 700€ für das Handy als Abspielgerät. Es fällt unter ...“Tablets etc. ... „ Und dann ausschließlich über Streaming.
Re: Regelwerk 2018 - Neue preisbegrenzte Klassen
Verfasst: Di 12. Nov 2019, 17:19
von RC23
Das Smartphone hängt via USB am DSP. Der Juror setzt seine microSDKarte ins Smartphone und ab geht´s mit einem App Player im Smartphone.
Re: Regelwerk 2018 - Neue preisbegrenzte Klassen
Verfasst: Mi 13. Nov 2019, 07:14
von psyke
Also genauso wie mit einem Tablet mit Soundkarte.